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Familienrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das deutsche Familienrecht als Teil des Privatrechts ist vornehmlich im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt, ergänzende Regeln finden sich in einer Reihe von Nebengesetzen.Durch das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) - wird für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften eine der, im Eherecht geregelten, Ehe ähnliche Rechtslage geschaffen.Ehe und Familie stehen unter dem bes. Schutz des Staates (Art. 6 GG), voraus sich eine staatliche Verpflichtung in der Ausgestaltung des Rechts ergibt.Daher regelt das Familienrecht im Eherecht, wie eine Ehe geschlossen und geschieden wird, ferner die persönlichen und vermögensrechtlichen Rechtsfolgen der Ehe.Neben dem Eherecht umfasst das im BGB geregelte Familienrecht das Recht der Verwandtschaft und der Schwägerschaft sowie das Vormundschaftsrecht, Betreuung und Pflegschaft.

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