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Fernbuchführung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Häufig benutzte Form der Buchführung für nicht buchführungspflichtige Kleingewerbetreibende, Handwerker, Landwirte und Angehörige freier Berufe, z.B. Ärzte, durch eine Buchstelle oder einen Steuerberater. Tägliche Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen selbst über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Umsatzentgelte etc. sowie Führung des Wareneingangsbuches sind unerlässlich. Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (§ 4 III EStG, Einkünfteermittlung).

    2. Fernbuchführung durch EDV-Rechenzentren außer Haus. Datenerfassung beim Steuerpflichtigen, Datenauswertung extern, z.B. Abschluss der Finanzbuchhaltung, Ergebnisermittlung, Umsatzsteuervoranmeldung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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