Direkt zum Inhalt

Buchstellen

Definition: Was ist "Buchstellen"?

selbstständige Institutionen, die Fernbuchführung betreiben, v.a. für die Angehörigen der freien Berufe sowie bes. für Landwirtschaft und Handwerk.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fernbuchstellen; selbstständige Institutionen, die Fernbuchführung betreiben, v.a. für die Angehörigen der freien Berufe sowie bes. für Landwirtschaft und Handwerk.

    1. Arten: a) Buchstellen der Landwirtschaft: außerbetriebliche, selbstständige Stellen, die nach der Methode der Fernbuchführung die Buchführung landwirtschaftlicher Betriebe übernehmen. Nach § 44 I StBerG können Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die bes. Sachkunde in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle” berechtigt werden. Einzelheiten sind im StBerG und DVStB geregelt. Die Buchstellen sind zusammengeschlossen im Hauptverband für landwirtschaftliche Buchführung und Beratung e.V.

    b) Buchstellen des Handwerks: organisationseigene und sog. Vertragsbuchstellen als Gewerbeförderungsmaßnahme, die die Betriebe des Handwerks auf dem Gebiet der Verwaltung einschließlich der Buchführung entlasten sollen. Daneben gibt es auch Buchstellen, die von selbstständigen, auf das Handwerk spezialisierten Steuerberatern betrieben werden.

    c) DATEV.

    2. Aufgabenteilung: a) Da eine vollkommene Ausgliederung der Buchführungsarbeit auf eine außenstehende Stelle mit den Grundsätzen einer kaufmännischen Betriebsführung unvereinbar ist, müssen vom Buchführungspflichtigen (auch aus steuerlichen Gründen) mind. folgende Tätigkeiten ausgeführt werden: Grundaufzeichnungen für die Kasse, im Wareneingangsbuch und sonstiger Art, z.B. die fortlaufenden umsatzsteuerlichen Entgeltaufzeichnungen; periodische (meist monatliche) Übermittlung der Grundaufzeichnungen mit Belegen an die Buchstelle. Die endgültige Buchung auf Konten, Jahresabschluss und weitere Auswertung der Buchhaltung sowie Erledigung der Steuerangelegenheiten erfolgt im Büro der Buchstelle.

    b) Weitere Aufgaben: Schaffung betrieblicher Unterlagen; Ermittlung der Kostenstruktur; Beschaffung und Auswertung einwandfreier Kalkulationsunterlagen; Mitwirkung bei der Ermittlung der steuerlichen Gewinnrichtsätze; Aufstellen von Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen als Grundlage für Kreditanträge; Auswertung der buchmäßigen Ergebnisse über die zu bildenden Kreditgarantiegemeinschaften; Ausarbeitung und Einführung möglichst einheitlicher Unterlagen für die Organisation der Buchführung; Einrichtung eines steuerlichen und organisatorischen Beratungsdienstes.

    3. Die in den Buchstellen erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sollen neben der einzelbetrieblichen Förderung, z.B. bei den Buchstellen des Handwerks, in den Dienst der Gewerbeförderung für das gesamte Handwerk gestellt werden (Betriebsvergleich).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Buchstellen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Buchstellen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/buchstellen-31816 node31816 Buchstellen node34399 Fernbuchführung node31816->node34399 node30994 DATEV node31816->node30994 node30035 Betriebsvergleich node31816->node30035 node38848 Lohnbuchführung node38848->node31816 node35158 Fertigungslöhne node38848->node35158 node38578 Kostenstelle node38848->node38578 node31266 Buchführung node38848->node31266 node34399->node31266 node47675 Überschussrechnung node34399->node47675 node35714 Finanzbuchhaltung node39401 Kostenstellenrechnung node30025 Datenbank node30994->node35714 node30994->node39401 node30994->node30025 node31379 Arbeitsentgelt node31379->node38848 node40922 Lohnregister node39014 landwirtschaftliche Buchführung node40922->node39014 node47146 Vollkostenrechnung node30035->node47146 node29988 Benchmarking node30035->node29988 node39028 Lohnkonto node31266->node30994 node39014->node31816 node39014->node39028 node39014->node31266 node31477 Bilanz node31477->node30035 node41897 Kennzahlen node41897->node30035
    Mindmap Buchstellen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/buchstellen-31816 node31816 Buchstellen node30035 Betriebsvergleich node31816->node30035 node30994 DATEV node31816->node30994 node34399 Fernbuchführung node31816->node34399 node39014 landwirtschaftliche Buchführung node39014->node31816 node38848 Lohnbuchführung node38848->node31816

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete