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Lohnregister

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aufzeichnungsmittel der landwirtschaftlichen Buchführung. In das Lohnregister sind laufend die Barlöhne und Sachbezüge, die den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern gewährt werden, einzutragen.

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    Mindmap "Lohnregister"

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