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Filtertheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Screeningtheorie; Die Filtertheorie geht wie das Konzept der statistischen Diskriminierung (Diskriminierungstheorien) davon aus, dass seitens der Arbeitgeber unvollständige Information über das Produktivitätspotenzial der einzelnen Arbeitskräfte vorliegt. Arbeitgeber benutzen deshalb Bildungsabschlüsse als Indikatoren für die berufliche Leistung der Stellenbewerber, mit Hilfe derer sie die geeignetsten Kandidaten herausfiltern. Im Unterschied zu den Humankapitaltheorien (Arbeitsmarkttheorien) hat das Bildungswesen ausschließlich die Aufgabe, die Arbeitskräfte entsprechend ihrer potenziellen Produktivität zu sortieren, ohne diese jedoch unbedingt zu erhöhen. Bildungszertifikate haben für die Arbeitgeber die Funktion eines Informationsmediums und signalisieren die erwartete zukünftige Produktivität der Stellenbewerber. Dadurch wird der Zusammenhang von Bildung und Einkommen stärker als bei der Humankapitaltheorie auf das Anfangseinkommen projiziert.

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