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Finanzdienstleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit aller von Kreditinstituten sowie von banknahen und bankfremden Konkurrenten (Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen, etc.) angebotenen Leistungen, z.T. unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken. Nach § 1 Ia KWG sind dies Anlagevermittlung, Anlageberatung, Betrieb eines multilateralen Handelssystems, Platzierungsgeschäft, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Drittstaateneinlagenvermittlung, Finanztransfergeschäft, Sortengeschäft, Kreditkartengeschäft, Factoring, Finanzierungsleasing und Anlageverwaltung. Für Versicherungs- und Bausparprodukte gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

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