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Finanzdienstleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Volkswirtschaftslehre:

    Teil des Dienstleistungssektors, zu dem in traditioneller Abgrenzung der Systematik der Wirtschaftszweige das Banken- und Versicherungsgewerbe gezählt wird. Zu den modernen Finanzdienstleistungsgesellschaften gehören aber auch Leasinggesellschaften, Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder Vermögensverwaltungen.

    II. Bankwesen:

    Gesamtheit aller von Kreditinstituten sowie von banknahen und bankfremden Substitutionskonkurrenten (Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen etc.) angebotenen Leistungen, z.T. unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken. Nach § 1 Ia 2 KWG sind dies Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Drittstaateneinlagenvermittlung, Finanztransfergeschäft, Sortengeschäft und Kreditkartengeschäft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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