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Finanzhilfe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausgleichszuweisung oder Lenkungszuweisung, die der Bund den Ländern gewähren kann für bes. bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände), die
(1) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts,
(2) zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
(3) zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen (Art. 104b GG).
Vgl. auch Finanzausgleich, Finanzverfassung.
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