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Fontänentheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Argumentationskette in der Theorie der öffentlichen Verschuldung, die im Gegensatz zur Quellentheorie ein zinssteigerungsbedingtes Crowding-out verneint (Stützel).

    2. Aussagen: Die Fontänentheorie behauptet, dass die vom Staat aufgenommenen Mittel über die Verausgabung wieder auf die Kreditmärkte zurückfließen, das Geldkapitalangebot sich insofern ständig revolviert und somit flexibel ist. Durch die Kreditaufnahme wird das Geldkapitalangebot demnach nicht verknappt; Zinssteigerungen, die private Konsum- und/oder Investitionsentscheidungen berühren, bleiben aus.

    3. Kritikansatz: Die Fontänentheorie vernachlässigt Sickerverluste und Friktionen, die einem vollständigen Rückfluss der vom Staat aufgenommenen Mittel entgegenstehen, v.a. das Anlageverhalten der Wirtschaftssubjekte, denen die verausgabten Mittel zufließen. Öffentliche Güter werden als vollkommene Substitute zu privaten Gütern angesehen, zudem unterstellt die Fontänentheorie, dass die Aussagen des Ricardianischen Äquivalenztheorems erfüllt sind.

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