Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Forderungsgarantie vom 06.04.2010 - 09:50
- Revision von Forderungsgarantie vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Forderungsgarantie vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Forderungsgarantie vom 28.02.2013 - 15:02
- Revision von Forderungsgarantie vom 06.04.2010 - 09:50
- Revision von Forderungsgarantie vom 27.08.2009 - 09:00
- Revision von Forderungsgarantie vom 16.05.2008 - 10:41
Forderungsgarantie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Garantievertrag, durch den der Garant die Gewähr für den Bestand oder die Einbringlichkeit einer Forderung übernimmt; mit der Bürgschaft verwandt, bedarf aber im Gegensatz zu dieser keiner Form.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon