Forderungsgarantie
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Garantievertrag, durch den der Garant die Gewähr für den Bestand oder die Einbringlichkeit einer Forderung übernimmt; mit der Bürgschaft verwandt, bedarf aber im Gegensatz zu dieser keiner Form.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Forderungsgarantie
ausgehend