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Revision von Forderungsgarantie vom 19.02.2018 - 16:47
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Forderungsgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Garantievertrag, durch den der Garant die Gewähr für den Bestand oder die Einbringlichkeit einer Forderung übernimmt; mit der Bürgschaft verwandt, bedarf aber im Gegensatz zu dieser keiner Form.
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