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Frachtbasis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Frachtparität; geografischer Ausgangspunkt der Frachtberechnung für alle Lieferungen eines Gutes, berücksichtigt von allen Unternehmen, die an einem entsprechenden Übereinkommen über die Frachtberechnung beteiligt sind. Dem Käufer werden die Frachtkosten für die Entfernung zwischen Frachtbasis und Empfangsort berechnet, ohne Rücksicht darauf, von welchem Ort geliefert wird, wie hoch demnach die wirkliche Fracht ist. Die Bevorzugung eines bestimmten Lieferanten wegen der Transportkosten ist damit ausgeschlossen.

    Frachtbasis in der Bundesrepublik Deutschland: Siegen in der Stahlindustrie für Handelsfeinbleche, Essen für die übrigen Bleche sowie für Kohle, Oberhausen für andere Walzwerkerzeugnisse.

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