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Frauenquote
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Ein wahrscheinlich schon seit steinzeitlichen Höhlenfeuerdiskussionen dräuendes Problem scheint in der modernen Zeit für vergleichbare Fallkonstellationen von "hoher Hand" gelöst zu werden: Die Definition von Rollen bzw. die Aufgabenzuweisung von und für Frauen mit Bezug auf elementare Steuer- und Kontrollfunktionen über das sehr weitgehend von männlicher Hand geführte operative Geschäft des Sozialverbandes. Es geht um die Besetzung von Führungspositionen in deutschen Aktiengesellschaften, speziell in deren Aufsichtsräten, wozu sich die große Koalition aus SPD und CDU/CSU im November 2014 durchgerungen hat: Am 11. Dezember 2014 will das Bundeskabinett einen diesbezüglichen Gesetzentwurf beschließen. Von 2016 an sollen dann knapp ein Drittel der Aufsichtsratsposten in 108 börsennotierten bzw. mitbestimmten Unternehmen von Frauen besetzt sein – ohne Ausnahmen. Wird diese Quotenregelung zum Gesetz, so sind in den nächsten Jahren in den betroffenen großen Unternehmen ca. 200 Posten mit Frauen zu besetzen. Sollten die Unternehmen die Aufsichtsratsposten nicht ausreichend mit Frauen besetzen, bleiben diese Stühle künftig leer - so die Intension der Bundesregierung. Zudem sollen neben börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen weitere 3.500 größere Unternehmen zur Frauenförderung verpflichtet werden - hier allerdings ohne Mindestquoten. Die vorgesehene Frauenquote war schon in der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung vorgesehen, sie soll auch für Unternehmen im öffentlichen Bereich gelten.
Während sich Frauen wohl schon am Höhlenfeuer nicht so recht aufgrund eigener Machtentfaltung durchsetzen konnten, demnach also z.B. das männliche Jagdverhalten und dessen Erfolge vermutlich nicht durch Frauen evaluiert wurden, war dies auch jetzt nicht möglich gewesen. Denn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, in Führungspositionen von Gesellschaften vermehrt Frauen vorzusehen, hatte nicht verfangen. Also sieht es so aus, dass jetzt auch nur das ordnende Machtwort des Überverbandes diese Klarheit schaffen kann, denn eine Selbstregulierung des betroffenen Verbandes scheint auch in scheinbar modernen Zeiten nicht möglich zu sein. Die Meinungsfindung innerhalb der großen Koalition, die von einer entsprechenden Quotenregelung in Vorständen vorsichtshalber Abstand genommen hat, symbolisiert zudem en miniature die argumentative Gefechts- bzw. Stimmungslage zum Sachthema selbst. Insbesondere das Verhalten einiger exponierter Charaktere (CDU-Kauder vs. SPD-Schwesig) und die ihnen von der öffentlichen Diskussion beigegebenen Attribute sprechen dafür Bände: Konservativer - und deshalb - auf Machterhaltung getrimmter Mann vs. "nervige" Quotenfrau mit Expertisedefizit.
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