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Frauenschutz

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    1. Frauenarbeitsschutz: Besondere Art des Arbeitsschutzes. Absolute Beschäftigungsverbote bestehen im Wesentlichen nur noch während der Schwangerschaft (Mutterschutz). Belehrung von Frauen über Gefahren für Schwangere in § 12 III der Gentechnik-Sicherheitsverordnung vom 18.12.2008. Vgl. auch § 143 I Nr. 8 des Seemannsgesetzes.

    2. Frauenschutz im Einzelarbeitsvertragsrecht: Gleichbehandlung, AGG im Arbeitsrecht.

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