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Revision von Fremdbesitzer vom 27.08.2009 - 09:00
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Besitzer einer Sache (Besitz), der für einen anderen besitzt, also nicht Eigentümer ist, z.B. der Mieter, Pächter, Entleiher, Pfandgläubiger.
Gegensatz: Eigenbesitzer.
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