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Fremdbesitzer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Besitzer einer Sache (Besitz), der für einen anderen besitzt, also nicht Eigentümer ist, z.B. der Mieter, Pächter, Entleiher, Pfandgläubiger.

    Gegensatz: Eigenbesitzer.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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