Direkt zum Inhalt

Führungszeugnis

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. von dem Unternehmer auf Wunsch des Arbeitnehmers auch über Verhalten und Leistung auszustellendes Zeugnis.

    2. Zeugnis über den den Antragsteller betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters (also z.B. über strafgerichtliche Verurteilungen); es ist bei der Meldebehörde am Wohnsitz zu beantragen. Eine Übersendung an andere Personen als an den Antragsteller ist grundsätzlich unzulässig, Ausnahme: für die Vorlage bei Behörden (§ 30 BZRG) oder bei der Erteilung an Behörden auf deren Betreiben (§ 31 BZRG). Was Inhalt des Führungszeugnisses sein darf, regeln die §§ 32 ff. BZRG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com