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Fuhrpark

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gesamtheit der Fahrzeuge und der zur Transportausführung und Fahrzeugunterhaltung erforderlichen Einrichtungen eines Betriebes oder einer anderen Organisation mit zugehörigem Personal.

    2. Buchhaltung: Konto für diejenigen abnutzbaren beweglichen Anlagewerte, die dem Transport dienen, wie Eisenbahnwagen und Lokomotiven, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Schlepper, Zugmaschinen etc. – Abschreibung: In der Handelsbilanz wird der Gesamtwert, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer länger ist als die der Abschreibung zugrunde gelegte, häufig auf 1 Euro abgeschrieben. Die steuerlichen Absetzungen müssen sich nach § 7 EStG richten.

    3. Kostenrechnung: Fuhrparkkosten.

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