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GAB
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Abk. für General Arrangements to Borrow; Verträge zwischen dem IWF und elf Mitgliedsländern bzw. deren Zentralbanken, gemäß denen der IWF sich bei Bedarf, zu marktbezogenen Zinssätzen erhebliche Währungsbeträge zur Verwendung im Rahmen seiner Kreditprogramme ausleihen kann. Die GAB sind seit Oktober 1962 in Kraft, die elf Gläubigerländer (USA, Deutschland, Japan, Großbritannien, Frankreich, Italien, Kanada, Niederlande, Belgien, Schweden, Schweiz) stellen insgesamt 17 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR) zur Verfügung. Durch ein entsprechendes Arrangement mit Saudi-Arabien stehen für den IWF weitere 1,5 Mrd. SZR bereit. Seit 1998 wurden die GAB durch die NAB (New Arrangements to Borrow) ergänzt, so dass nun insgesamt 34 Mrd. SZR zur Verfügung stehen. Die Beträge des GAB sind bisher zehnmal aktiviert worden; das letzte Mal 1998 mit 6,3 Mrd. SZR für Russland.
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