Zitierfähige Version
- Revision von Garagen vom 19.02.2018 - 16:20
- Revision von Garagen vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Garagen vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Garagen vom 06.04.2010 - 10:20
- Revision von Garagen vom 12.10.2009 - 14:16
- Revision von Garagen vom 02.09.2009 - 16:35
- Revision von Garagen vom 08.06.2009 - 10:54
Garagen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
ganz oder teilweise umschlossene Räume, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Verpflichtung zur Beachtung besonderer Bauvorschriften für Heizung, Lüftung, Entwässerung etc.
Verpflichtung zur Miterrichtung von Garagen bei bestimmten Bauvorhaben oder ggf. Zahlung eines Ablösungsbetrages an die Gemeinde richtet sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder.
Handelsrechtlich sind Garagen je nach den baulichen Gegebenheiten Gebäudebestandteile, die wegen des Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit anderen Gebäudeteilen nicht selbstständig zu bewerten sind, oder Gebäude, die auch selbstständig zu bewerten sind (Gebäudewert). Ablösezahlungen gehören zu den Herstellungskosten der jeweiligen Bewertungseinheit. Zum Ausweis: Bilanzgliederung.
Vgl. auch Bewertungseinheit.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon