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Garanten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Als Garanten treten v.a. Banken in Erscheinung, und zwar durch Übernahme von Garantien und Bürgschaften, durch Eröffnung oder Bestätigung von Akkreditiven etc. Außerdem übernehmen die Kreditversicherungsgesellschaften im Rahmen ihrer Kautionsversicherung Avale (Bürgschaften, Garantien und Bonds). Im Einzelfall sind es neben den Banken und den Spezialversicherern auch Industrie- und Handelsunternehmen, die z.B. für ihre Tochter- oder Schwestergesellschaften Garantien u.Ä. stellen.

    2. Die Prüfung der Bonität von Garanten, die sog. Nichtbanken sind, erfolgt mit denselben Instrumenten, wie sie auch bei der Prüfung der Seriosität und Kreditwürdigkeit von Importeuren und anderen Geschäftspartnern zum Einsatz kommen, z.B. mittels Bankauskünften und Wirtschaftsauskünften (Bonitätsprüfung). Dagegen ist es für die Garantiebegünstigten i.Allg. nicht möglich, die Solvenz von garantieleistenden (ausländischen) Banken selbst zu analysieren. Hilfestellung geben die größeren, im Auslandsgeschäft engagierten dt. Banken sowie die von „AAA” bzw. von „Aaa” ausgehenden Klassifizierungen durch Standard & Poors Ratings Group, Moody's Investors Service und IBCA Banking Analysis Limited (Rating).

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