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Revision von Garantiekosten vom 14.02.2018 - 17:46

Garantiekosten

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    1. Kosten aus werkseigenen Garantieverpflichtungen (Gewährleistungswagnis) werden auch als Sondereinzelkosten des Vertriebs behandelt.

    2. Kosten für Inanspruchnahme staatlicher oder bankmäßiger Garantieleistung, die wie andere Finanzierungskosten zu verbuchen bzw. zu verrechnen sind.

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