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Revision von Garantiekosten vom 05.06.2009 - 13:02
Garantiekosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kosten aus werkseigenen Garantieverpflichtungen (Gewährleistungswagnis) werden auch als Sondereinzelkosten des Vertriebs behandelt.
2. Kosten für Inanspruchnahme staatlicher oder bankmäßiger Garantieleistung, die wie andere Finanzierungskosten zu verbuchen bzw. zu verrechnen sind.
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