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Revision von Gebietsschutz vom 17.09.2009 - 13:29

Gebietsschutz

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    in einem System von Vertriebsbindungen die Zuweisung eines regional abgegrenzten Gebietes an einen Abnehmer zur (exklusiven) Marktbearbeitung unter gleichzeitiger Garantie des Herstellers, dass die vertriebene Ware nicht über andere Glieder der Absatzkette in das geschützte Gebiet gelangt (Gebietsschutzklausel). Gebietsschutz häufig neben Absatzbindung sowie für Vertragshändler.

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