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Gefahrerhöhung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine Veränderung ist eine Gefahrerhöhung, wenn sie dazu führt, dass der Eintritt eines Versicherungsfalls wahrscheinlicher oder der potenzielle Schaden größer wird.

    2. Aktuelle Entwicklungen: Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schränkt die Verantwortung des Versicherungsnehmers für eine Gefahrerhöhung ein. Er muss im Versicherungsantrag nur noch Fragen, die in Textform gestellt wurden, zur Beurteilung und damit zur Meldung einer Gefahrerhöhung heranziehen.

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