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Revision von Geistiges Eigentum vom 26.03.2013 - 08:38

Geistiges Eigentum

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) ist das immaterielle vermögenswerte Aneignungsergebnis, das durch kreative intellektuelle Leistung entsteht. Es kann das Resultat unterschiedlichster geistiger Prozesse sein, an denen nur Einzelne oder mehrere Menschen beteiligt sind, wie Spielen, Lernen, Lesen, Forschen/Experimentieren, deduzierende Schlussfolgerungen, Kommunikationsvorgänge aller Art. Geistiges Eigentum kann zufällig entstehen oder auch infolge zielstrebiger geistiger Anstrengung.

    Geistiges Eigentum bedeutet immer auch Verwertung. Das Wesen geistigen Eigentums in der wirtschaftlichen Realität erfasst somit real nur, wer es im Zusammenhang mit seinem Management betrachtet.

    Die Sprache hält für die Gegenstände geistigen Eigentums unterschiedliche Begriffe vor. Wissen bezeichnet die Kenntnis mentaler Schöpfungen, die geistiges Eigentum ausmachen. Bei dem Schaffensprozess von geistigem Eigentum ist die Wissenssphäre die intellektuelle Kristallisationsebene, auf der die Gegenstände des geistigen Eigentums den Seinszustand erreichen. Das Wort Kulturgut bezeichnet die Gesamtheit geistigen Eigentums und lenkt den Blick und das Denken auf die kulturellen Entstehungsbedingungen und Zusammenhänge der Generierung von Wissen.

    2. Geistiges Eigentum in der Wissensökonomie: Mit der Produktion von Neuwissen und dessen Absicherung ist das Schaffen geistigen Eigentums ein wesentliches Wertschöpfungsgeschehen. Drei seiner Funktionen sind zu unterscheiden und wirken zusammen: IP ist, erstens, ein – zunehmend wesentlicher – Teil des Unternehmensvermögens. Ferner visualisiert IP als Gesamtbestand an Rechten und geschützten Rechtpositionen das Eigentum an Wissen. Schließlich richtet IP den Blick auf die gegebenen Möglichkeiten, aus diesem Vermögenspotential und den geschützten Exklusivrechten für das Unternehmen wirtschaftliche Vorteile zu generieren.

    Der damit verdeutlichten Stellung von IP in der Wissensgesellschaft und –ökonomie entspricht es, die Unternehmensstrukturen und –prozesse so zu gestalten, dass sie den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen und erlauben, die Potentiale geistigen Eigentums optimal zu nutzen. Dazu wird die traditionell existierende Trennung zwischen den beteiligten Unternehmensbereichen Technik, Ökonomie, Management und Recht aufzuheben sein. Das erlaubt es, interdisziplinär und flexibel die Synergiepotentiale zu nutzen, die u.a. im geistigen Eigentum angelegt sind. Dann kann das Management des geistigen Eigentums qualifizierte Strategien der Aneignung immateriellen Vermögens definieren und auf dieser Grundlage das Ziel der systematischen Steigerung des Unternehmenserfolges verfolgen. Es wird im Unternehmen die Entwicklung inter- und multidisziplinärer Leistungsstrukturen fördern, auf denen das qualifizierte Management geistigen Eigentums sachlich und personell aufbauen kann.

    3. Geistiges Eigentum als Unternehmensvermögen: Das geistige Eigentum ist eine der vier Kategorien immateriellen Unternehmensvermögens („intangible assets“; immaterielles Wirtschaftsgut):
    a) Humankapital, verkörpert in den Fertigkeiten, im Wissen und in der Erfahrung von Belegschaft und Management;
    b) strukturelles Kapital, bestehend aus organisationsspezifischen Unternehmensstrukturen, den Unternehmensprozessen und –routinen;
    c) Beziehungskapital in Form der Vernetztheit mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen, wie Lieferanten, Kunden, Kooperationspartnern, Investoren etc.;
    d) geistiges Eigentum mit Verfügungsrechten über
    (1) angemeldete und registrierte Schutzrechte, nämlich im Wesentlichen technische gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz/Pflanzenzüchtungen, Halbleiterschutz bzw. Schutz von Topografien) und nichttechnische gewerbliche Schutzrechte (Marken, geografische Herkunftsangaben, Geschmacksmuster (Designs und Modelle), Internet-Domains) und
    (2) nicht registrierte Schutzrechte oder Schutzrechtspositionen, wie Name bzw. Firma eines Unternehmens, Namen oder besondere Bezeichnungen (Titel) von Druckschriften oder sonstigen Veröffentlichungen, Urheberrechte, nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Software-Entwicklungen, gewährte oder erworbene Lizenzen, alle Erfindungen und sonstigen Schöpfungen, das gesamte Know-how eines Unternehmens sowie alle seine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

    4. Merkmale des Geistigen Eigentums: a) Ganzheitlich: Die verschiedenen Elemente des geistigen Eigentums ergänzen sich notwendig in ihren Schutzvoraussetzungen und –wirkungen, aber auch in Bezug auf ihre praktische Bedeutung und wirtschaftliche Relevanz. Alle IP-Bestandteile ergeben zusammen eine einheitliche, zusammengehörige Vermögensstruktur; zu dieser Ganzheitlichkeit gehören zusätzlich ihr Management und die Prozesse, deren es sich bedient.
    b) Systemisch: Das geistige Eigentum ist für sich ein System mit eigenen Subsystemen (einzelne Schutzrechte, wie Patente und Marken, und ihre Portfolios). Ferner ist es zugleich Bestandteil des übergeordneten Systems Gesamtunternehmen. Somit kooperiert es mit anderen „second level“-Systemen, wie der Unternehmenskommunikation und speziell dem Marketing des Unternehmens.
    c) Prozesshaft: Das geistige Eigentum eines Unternehmens unterliegt einem steten Wechsel und dauerhafter Veränderung. Zu den sich ändernden Parametern gehören im juristischen Bereich Änderungen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung, i.Ü. der wirtschaftlichen Faktoren Unternehmensentwicklung und Marktgegebenheiten.

    5. Ziele des geistigen Eigentums und seines Managements: Sie ordnen sich dem zentralen Unternehmensziel unter, auf der Ebene der Kaufentscheidung vorgezogen zu werden. Das kann erfolgen, wenn das Unternehmen und seine Leistungen aus der Sicht der Zielgruppen mit einem möglichst konkurrenzlosen Kundennutzen deutlich positiv aufgeladen wahrgenommen werden. Das IP-Management – orchestriert mit der Unternehmenskommunikation und speziell dem Marketing des Unternehmens – trägt dazu bei, derartige Wahrnehmungsprozesse gezielt herbeizuführen.

    Objekte und Inhalte einer solchen intensiven Wahrnehmung sind zumeist in der Lage, Gegenstand von Schutzrechten zu sein. Dabei korrelieren der Grad der Vorteilhaftigkeit der Wahrnehmungsinhalte und die Intensität der Wahrnehmung mit dem Schutzumfang von Schutzrechten und Schutzrechtspositionen. Nur solche mit großem Schutzumfang sind für Unternehmen interessant. Sie zu schaffen, bezweckt das IP-Management.

    Werden solche wertvollen Schutzrechte in der Unternehmenskommunikation intensiv benutzt, fördert das die positive Wahrnehmbarkeit des Unternehmens und seiner Produkte und dehnt noch einmal den Schutzumfang. Es entsteht eine Aufwärtsspirale, die die Wettbewerbsstärke des Unternehmens vermehrt und seinen Wert steigert.

    Vgl. IP-Management.

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