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Revision von Gemeindesatzung vom 08.06.2009 - 10:54
Gemeindesatzung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
autonome (selbst gegebene) Satzung einer Gemeinde zur Regelung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegen stehen. Die Satzungshoheit erstreckt sich nicht auf die Auftragsverwaltung. Die Gemeindesatzung ist Rechtsnorm und im Gemeindegebiet für alle Normadressaten verbindlich (z.B. Bebauungsplan, Gebührensatzung).
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