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Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch die dt. Kreditwirtschaft mit Sitz in Frankfurt a.M. 1982 gegründete GmbH zur Ausübung der Dienstleistungsfunktion für die Emittenten der Eurocard (Kartenabrechnung, Umsatzclearing, Pflege des Akzeptanzstellennetzes und Sicherheitsmanagement), zur Ausübung der Verrechnungsfunktion für das Eurocheque-System in der Bundesrepublik Deutschland und zur Unterstützung der Kreditwirtschaft bei der Entwicklung, Pflege, Durchführung sowie Sicherung zukünftiger Zahlungssysteme wie POS - Point of Sale (POS) - u.a., hervorgegangen aus der Fusion der Eurocard GmbH und der dt. Eurocheque-Zentrale. Die GZS steht den Kreditinstituten als Service-Unternehmung für die technische Abwicklung und zentrale Abrechnungsstelle mit den Vertragsunternehmungen sowie mit der internationalen MasterCard-Organisation zur Verfügung. Daneben erfüllt sie eine Betreuungs- und Akquisitionsfunktion für die Vertragsunternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Seit Juni 2006 gehört die GZS zu der First Data Deutschland GmbH, einem Dienstleister für bargeldlosen und kartengestützten Zahlungsverkehr in Deutschland und der Schweiz mit Sitz in Bad Vilbel.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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