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Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch die deutsche Kreditwirtschaft mit Sitz in Frankfurt a.M. 1982 gegründete Gesellschaft zur Ausübung der Dienstleistungsfunktion für die Emittenten der Eurocard (Kartenabrechnung, Umsatzclearing, Pflege des Akzeptanzstellennetzes und Sicherheitsmanagement), zur Ausübung der Verrechnungsfunktion für das Eurocheque-System in der Bundesrepublik Deutschland und zur Unterstützung der Kreditwirtschaft bei der Entwicklung, Pflege, Durchführung sowie Sicherung zukünftiger Zahlungssysteme wie POS (Point of Sale) u.a., hervorgegangen aus der Fusion der Eurocard GmbH und der deutschen Eurocheque-Zentrale. Die GZS steht den Kreditinstituten als Service-Unternehmung für die technische Abwicklung und zentrale Abrechnungsstelle mit den Vertragsunternehmungen sowie mit der internationalen MasterCard-Organisation zur Verfügung. Daneben erfüllt sie eine Betreuungs- und Akquisitionsfunktion für die Vertragsunternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Weitere Informationen unter www.gzs.de.

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