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goldene Bilanzregel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsatz bei Aufstellung der Bilanz, analog der goldenen Bankregel, anwendbar auf alle Unternehmungen. Die goldenen Bilanzregel fordert, dass die langfristig an das Unternehmen gebundenen Anlagegüter durch langfristiges Kapital - in erster Linie durch Eigenkapital - gedeckt sein müssen, während das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein kann.

    Vgl. auch Finanzierungsregel.

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