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goldene Bilanzregel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Grundsatz bei Aufstellung der Bilanz, analog der goldenen Bankregel, anwendbar auf alle Unternehmungen. Die goldenen Bilanzregel fordert, dass die langfristig an das Unternehmen gebundenen Anlagegüter durch langfristiges Kapital - in erster Linie durch Eigenkapital - gedeckt sein müssen, während das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein kann.
Vgl. auch Finanzierungsregel.
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