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goldene Bilanzregel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsatz bei Aufstellung der Bilanz, analog der goldenen Bankregel, anwendbar auf alle Unternehmungen. Die goldenen Bilanzregel fordert, dass die langfristig an das Unternehmen gebundenen Anlagegüter durch langfristiges Kapital

    in erster Linie durch Eigenkapital

    gedeckt sein müssen, während das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein kann.

    Vgl. auch Finanzierungsregel.

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