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Gossensche Gesetze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Theoreme der Haushaltstheorie; gehen auf Gossen (1810–1858) zurück. Sie stellen die inhaltliche Umsetzung der kardinalen Nutzentheorie dar.

    1. Durch das erste Gossensche Gesetz wird die Beziehung zwischen dem Grenznutzen und der Konsummenge eines Gutes hergestellt.

    Prämisse: Unabhängigkeit der Nutzenposition von allen anderen Gütern und Wirtschaftssubjekten. Mit zunehmender Konsumtion eines Gutes sinkt nämlich dessen Grenznutzen, und bei einem Grenznutzen von Null wird schließlich ein Sättigungspunkt erreicht, an dem für keine weitere Einheit des Gutes Geld aufgewendet wird.

    2. Nach dem zweiten Gossenschen Gesetz verteilt (bei rationalem Verhalten) ein Haushalt sein Einkommen so auf die verschiedenen Güter seines Begehrskreises, dass der in Geldeinheiten gemessene Grenznutzen des Einkommens in allen Verwendungen gleich ist (Gesetz von Ausgleich der Grenznutzen).

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