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Grenzaufsicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sicherung der Zollgrenze (Zollgebiet) und Überwachung des grenznahen Raums, der Freizonengrenze (Freizone) und der Zollflugplätze durch den Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung (Sachgebiet C des Hauptzollamts)  (vgl. § 14 Zollverwaltungsgesetz).

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