Zitierfähige Version
- Revision von Großaktionär vom 13.06.2008 - 14:37
- Revision von Großaktionär vom 30.07.2009 - 14:49
- Revision von Großaktionär vom 09.09.2009 - 15:46
- Revision von Großaktionär vom 21.10.2009 - 09:01
- Revision von Großaktionär vom 02.03.2010 - 13:58
- Revision von Großaktionär vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Großaktionär vom 01.02.2018 - 16:31
- Revision von Großaktionär vom 19.02.2018 - 14:49
Großaktionär
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Aktionär, der über einen beträchtlichen Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft verfügt und deshalb i.d.R. im Aufsichtsrat (AR) vertreten ist. Oft sind Aktiengesellschaften die Großaktionäre anderer Aktiengesellschaften. Ein Großaktionär kann insbesondere durch Ausübung des Stimmrechts Einfluss auf eine Gesellschaft ausüben. Die Etablierung eines neuen Großaktionärs oder der Wechsel bei den Großaktionären findet an der Börse große Beachtung.
Gegensatz: Kleinaktionär.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon