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Großaktionär

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aktionär, der über einen beträchtlichen Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft verfügt und deshalb i.d.R. im Aufsichtsrat (AR) vertreten ist. Oft sind Aktiengesellschaften die Großaktionär anderer Aktiengesellschaften. Ein Großaktionär kann beträchtlichen Einfluss auf eine Gesellschaft ausüben. Die Etablierung eines neuen Großaktionär oder der Wechsel bei den Großaktionär findet an der Börse große Beachtung.

    Gegensatz: Kleinaktionär.

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