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Revision von Großmarkt vom 16.02.2018 - 15:37
Großmarkt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Marktveranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt (§ 66 GewO); meist in den frühen Morgenstunden leicht verderbliche Produkte an kleine selbstständige Einzelhandelsunternehmungen und Gastronomiebetriebe (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Blumen).
Vgl. auch Veiling.
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