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Großmarkt

Definition: Was ist "Großmarkt"?

Form der Marktveranstaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Marktveranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt (§ 66 GewO); meist in den frühen Morgenstunden leicht verderbliche Produkte an kleine selbstständige Einzelhandelsunternehmungen und Gastronomiebetriebe (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Blumen).

    Vgl. auch Veiling.

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