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Grundfunktionen Sozialer Systeme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition: Organisationen sind komplexe soziale Systeme. Der funktionalistische Ansatz, der u.a. auf Talcott Parsons (1951) zurückgeht, bietet hier einen Denkrahmen, um das Geschehen in Organisationen besser durchdringen bzw. analysieren zu können. Unter Funktionen werden dabei Gruppen von Vorgängen, also Verhaltensweisen, verstanden, die für den Bestand des jeweiligen Sozialsystems notwendig sind.

    2. Grundgedanken: Bereits die Alltagserfahrung zeigt, dass der Zusammenhalt von sozialen Gruppierungen vielfach fragil ist. Für den Bestand sind u.a. notwendig: graduell gemeinsame Interessen, Gewohnheiten und Lebenskonzepte, sowie Gelegenheiten, diese im Kollektiv zu erleben. Weiterhin werden wirksame Mechanismen zur Konflikthandhabung benötigt. Ebenfalls ist in Sozialen Gemeinschaften auf ein ausgewogenes materielles und immaterielles Anreiz-Beitrags-Gleichgewicht zu achten, also auf gerechte Austauschrelationen.

    3. Merkmale: Für Organisationen ist es in diesem Zusammenhang bedeutsam, dass vier Grundherausforderungen gemeistert werden, dass also vier Grundfunktionen gefördert werden und damit erhalten bleiben.
    a) Anpassung im Sinne der Abstimmung mit der Umwelt: Die erste Grundfunktion verweist darauf, dass Organisationen keine statischen Gebilde sind. In einer veränderlichen Umwelt muss sich auch eine Organisation „in Bewegung halten“ oder anders ausgedrückt, sie hat Bedarf an der Fähigkeit, lernen zu können. Die Weiterentwicklung von Organisationen, angesichts eines sich beständig ändernden Umweltgefüges, ist dabei als eine Medaille mit zwei Seiten zu begreifen. Einerseits geht es um die Kompetenzanpassung der Organisationsmitglieder an die sich ändernden Aufgabensituationen als solches. Es geht also um die Frage, was im Arbeitsalltag konkret anders gemacht oder angepasst und damit erlernt werden muss. Andererseits geht es um das emotionale und rationale Erfassen und Nachvollziehen der Notwendigkeit einer Veränderung, die von Menschen verstanden werden muss.
    b) Kooperations- und Konfliktfähigkeit (Integrationsfunktion): Hier geht es um die Abstimmung von Handlungen. Etwa können Planverfahren oder Koordinationssit­zungen effektives Handeln ermöglichen und somit den Fortbestand der Organisation sicherstellen. Dem gegenüber eröffnen Interventionsarenen, wie etwa Maßnahmen des Teambuilding bzw. der Teamentwicklung, oder Angebote wie Moderation oder Mediation, den Organisationsmitgliedern die Möglichkeit,  kritische Beziehungssituationen zu klären.
    c) Zielerreichung des Organisationszweckes: Organisationen werden zusätzlich als zielorientiert handelnde Systeme interpretiert. Ihr Bestand hängt also auch davon ab, inwieweit sie den Zweck, der zu ihrer Gründung geführt hat, auch nachhaltig befördern. Das Entwickeln und Umsetzen von Geschäftsmodellen, von Strategien und Zielsystemen ist damit notwendig und funktional. Betriebliche Institutionen,  wie etwa Verfahrensregeln zum effizienten Personaleinsatz, zur Entlohnung oder zur Leistungsbeurteilung, tragen dieser Anforderung Rechnung.
    d) Kulturerhaltung: Hier stehen das Entwickeln, Diskutieren und Vereinbaren von gemeinsam getragene und geteilten Regeln, Normen und Werten im Fokus. Menschen suchen nach Wesensverwandten, sie suchen bei anderen nach Gemeinsamkeiten im Miteinander. Es geht um das zentrale Bedürfnis der Kompatibilität der Interessenbefriedigung. Letztere ermöglicht zumindest teilweise ein blindes Verstehen und Vertrauen zwischen den Akteuren einer Organisation. Stimmt dieses Einvernehmen zwischen Menschen, ist in Organisationen eine grundsätzliche Leistungs- und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten feststellbar.

    Grundfunktionen sozialer Systeme nach Talcott Parson (1951)

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