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Gruppenakkord

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des Akkordlohns, bei der im Gegensatz zum Einzelakkord nicht ein einzelner Arbeitnehmer, sondern eine Gruppe von Arbeitnehmern nach ihrer Leistung entlohnt wird. Probleme entstehen bei der Verteilung des Gruppenakkords auf die einzelnen Gruppenmitglieder. Der individuelle Anteil bemisst sich meist nach dem Verhältnis der tariflichen Grundlohnansprüche. Bei teilautonomen Arbeitsgruppen können die individuellen Anteile nach in der Gruppe festzulegenden Schlüsseln verteilt werden.

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