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Gruppenakkord

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des Akkordlohns, bei der im Gegensatz zum Einzelakkord nicht ein einzelner Arbeitnehmer, sondern eine Gruppe von Arbeitnehmern nach ihrer Leistung entlohnt wird. Probleme entstehen bei der Verteilung des Gruppenakkords auf die einzelnen Gruppenmitglieder. Der individuelle Anteil bemisst sich meist nach dem Verhältnis der tariflichen Grundlohnansprüche. Bei teilautonomen Arbeitsgruppen können die individuellen Anteile nach in der Gruppe festzulegenden Schlüsseln, sog. Äquivalenzziffern, verteilt werden. Ziel des Gruppenakkords ist es, die Arbeitnehmer zu höheren Leistungen und zu einem kooperativen Verhalten anzuleiten. Da die Gruppenmitglieder sich gegenseitig kontrollieren, sollten die Leistungsunterschiede zwischen diesen nicht zu stark ausgeprägt sein. Denn leistungsstarke Arbeitnehmer werden sonst unzufrieden und leistungsschwache fühlen sich überfordert.

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