Habilitation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erwerb der Lehrberechtigung an einer Hochschule. Erforderlich sind außer dem Promotionsverfahren (s. Promotion) zum Doktor eine weitere wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift), ein Probevortrag innerhalb der Fakultät und u.U. eine öffentliche Antrittsvorlesung.
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