Direkt zum Inhalt

Härteausgleich

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Einkommensteuerrecht:

    Milderungsregelung bei der Veranlagung von Arbeitnehmern zur Einkommensteuer gemäß § 46 III EStG (Abzug vom Einkommen). Voraussetzung: Die nicht in Arbeitslohn bestehenden Einkünfte betragen nicht mehr als 410 Euro. Für Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro ist eine stufenweise Kürzung vom Einkommen vorzunehmen (§ 46 V EStG i.V. mit § 70 EStDV).

    II. Kriegsopferversorgung/ Kriegsopferfürsorge:

    Selbstständiger Anspruch nach § 89 BVG. Gewährung des Härteausgleichs liegt als Kannbestimmung im Ermessen der Versorgungsbehörden, wenn sich im Einzelfall aus den Bestimmungen des BVG besondere Härten ergeben. Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) erforderlich, die auch allgemein erfolgen kann (§ 89 II BVG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com