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Revision von Haftungsbegrenzung vom 28.02.2013 - 15:02
Haftungsbegrenzung
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Reduzierung der Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz auf bestimmte Schuldformen (z.B. grobe Fahrlässigkeit) oder Höchstsummen (z.B. bei Gefährdungshaftung).
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