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Handelsflotte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zusammenfassende Bezeichnung für alle Seeschiffe einer nationalen Flagge, die in das Seeschiffsregister des betreffenden Staates eingetragen sind. Nur rechtlicher Begriff, der über wirtschaftliche Zusammenhänge nichts aussagt. Z.B. sind die Handelsflotten von Panama, Honduras und Liberia („Panhonlib-Flotten“) wesentlich größer, als es dem Verkehrsaufkommen oder der Wirtschaftskraft dieser Länder entsprechen würde: steuerliche Vorteile, niedrigere Gebühren und Schiffssicherheitsbestimmungen, geringere Sozialverpflichtungen, Möglichkeit zur Umgehung von Verpflichtungen aus internationalen Verträgen veranlassen die Reeder, ihre Schiffe in die Register dieser Länder einzutragen (billige Flaggen).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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