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Handelsmanagement
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1. Begriff: Führen von Unternehmungen des Handels durch den Eigentümer der Unternehmung selbst (meist bei mittelständischen Handelsbetrieben) oder durch angestellte Manager (meist bei Großbetrieben des Handels und in den Zentralen der Konzentrations- und Kooperationsformen des Handels; kooperative Gruppen des Handels).
2. Die Führungsbereiche des Handelsmanagements umfassen Ziel- und Mittelentscheidungen sowie Planung und Kontrolle aller unternehmenspolitischen Entscheidungen hinsichtlich ihres Beitrags zur Zielerreichung, d.h.:
(1) Konstitutive Entscheidungen (Betriebsformenwahl, Standort, Betriebsgröße, Rechtsform, Organisation, ggf. Fusion);
(2) laufende Entscheidungen zur Steuerung der Waren-, Finanz- und Informationsströme.
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