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Revision von Handelswaren vom 16.02.2018 - 15:37

Handelswaren

Definition: Was ist "Handelswaren"?

bewegliche Sachgüter, die weitgehend unverändert weiterverkauft werden

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    bewegliche Sachgüter, die in absatzfähigem Zustand bezogen und ohne Be- oder Verarbeitung (meist mit einem Aufschlag) wieder verkauft werden. Manipulationen wie Sortieren, Mischen, Abpacken, Markieren gelten dabei nicht als Be- oder Verarbeitung. Eine Einteilung ist nach einer Vielzahl von Merkmalen der Warentypologisierung möglich.

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