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Handelswerbung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Werbung für eine Handelsstätte.

    2. Ziel: Die Handelswerbung ist eine institutionelle Werbung (Firmenwerbung, Institutionenwerbung) mit dem Ziel, die Betriebsstätte bekannt zu machen (Aktualität) und für sie eine eigenständige Positionierung aufzubauen. Was eine Handelsunternehmung von anderen unterscheiden sollte, ist weniger das Sortiment, die Preisgestaltung oder die Lage, sondern sind die durch Marketing geschaffenen Vorstellungen bei den Konsumenten.

    3. Werbemittel: In der Praxis verbreitet sind Werbungen mit Sonderangeboten oder Dauerniedrigpreisen, um beim Konsumenten ein günstiges Preisimage zu erzeugen. Da viele Unternehmen sich in dieser Hinsicht einheitlich verhalten und preislich herausgestellte Artikel oftmals identisch sind, kann reine Angebotswerbung nur geringe Beiträge zur Profilierung leisten. Weitere in der Praxis verbreitete Elemente sind Anzeigen in Tageszeitungen, regionalen Anzeigenblättern, Vereinszeitungen, Fachzeitschriften, Prospekte, Kataloge und Preisverzeichnisse mit Illustration und Qualitätsbeschreibungen der Absatzgüter, die regelmäßig durch Vertreterbesuch an die Zielgruppe herangeführt werden. Ein weiteres Werbemittel ist die Schaufensterwerbung.

    4. Kontrolle: Recalltests zur Messung der Bekanntheit, Protokolle lauten Denkens (freie Assoziationstests), Einstellungsmessungen mittels Multiattributmodellen und Messung innerer Bilder zur Kontrolle des Image von Handelsunternehmungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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