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Revision von Haus- und Familiendiebstahl vom 08.06.2009 - 11:11
Haus- und Familiendiebstahl
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Diebstahl oder Unterschlagung gegenüber einem Angehörigen, Vormund, Betreuer oder einem mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft Lebenden.
Verfolgung nur auf Strafantrag (§ 247 I StGB).
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