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Haushaltsgesetz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form, in der ein staatlicher Haushaltsplan parlamentarisch festgestellt wird. Es genügt die einfache Mehrheit. Das Haushaltsgesetz legt das Volumen der Einnahmen und Ausgaben sowie der vorgesehenen Kreditaufnahme, die Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenverstärkungskredite fest.
Der Haushaltsplan i.e.S. samt seinen Anlagen (Haushaltsplan) bildet eine Anlage zum Haushaltsgesetz.
Haushaltsgesetz für Gemeinden und Gemeindeverbände: Haushaltssatzung.
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