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Haushaltskontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vierte Phase im „Lebenszyklus” eines öffentlichen Haushaltsplans (Haushaltskreislauf).

    Bestandteile: 1. Verwaltungskontrolle: Überprüfung der verwaltungstechnischen Ordnungswidrigkeit, bestehend aus:
    (1) der vorherigen Kontrolle (Unterzeichnung der Anweisungen durch den Dienststellenleiter),
    (2) der mitschreitenden Kontrolle (interne Eigenprüfung der Behörden) sowie
    (3) der nachträglichen Kontrolle durch Rechnungshof bzw. Rechnungsprüfungsamt; das Ergebnis der Rechnungshofprüfung wird in einem Prüfbericht zusammengefasst (auf Bundesebene: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs), der dem Parlament vorgelegt wird.

    2. Politische Kontrolle: Prüfung der Kongruenz von Haushaltsführung und Etatvorgabe; wird vom Parlament vorgenommen, das auf der Grundlage des Rechnungshofberichts und einer vom Rechnungsprüfungsausschuss dazu erarbeiteten Analyse über die Entlastung der Exekutive befindet. Zusätzlich führt der Haushaltsausschuss des Parlaments eine mitschreitende Kontrolle durch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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